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Erlöschen der Obligationen

Obligationen können erlöschen durch

  • Erfüllung
  • Übereinkunft
  • Neuerung
  • Vereinigung
  • Nachträgliche Leistungsunmöglichkeit
  • Verrechnung
  • Verjährung
  • Auflösung des Vertragsverhältnisses.

Nennenswerte Unterschiede der ZN zum Gesamtunternehmen sind nicht zu verzeichnen.

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