Der Zweigbetrieb bildet Gegenstand einer dauernden und unbeschränkten Betriebsverbindung, mit
- einem Betrieb
- mehreren Betrieb
- einer Vielzahl anderer Betriebe.
Es bedarf immer der Verknüpfung zu einem Hauptbetrieb oder einem Inhaber.
Mangels Eigenständigkeit der Leitung kann der Betriebscharakter fehlen: Es besteht nur eine Abteilung.