Es wird unterschieden in
- unmittelbarer Produktivbetrieb (zB Produktion von Getrieben)
- mittelbarer Produktivbetrieb (zB Erstellung der Werbung für verbundene Betriebe, die mit Motoren handeln)
- in eine Kombination beider Betriebsarten (zB Produktion von Getrieben und Erstellung der Werbung für verbundene Betriebe, die mit Motoren handeln)
- in Betriebe, die neben der unmittelbaren Produktivtätigkeit Verwaltungsaufgaben für verbundene Betriebe erledigen.
Zweigbetriebe, die nur interne Verwaltungsaufgaben erledigen, gelten nicht als ZN; ihnen fehlt die erforderliche Eigenständigkeit der Leitung.