Die ZN ist eine rechtsunfähige Leistungseinheit!
Die ZN kann daher nicht Vertragspartei sein:
- Sie kann mit Dritten (Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmern etc.) keine Verträge schliessen.
- Die Verträge müssen auf den Namen des Gesamtunternehmens oder den Geschäftsinhaber lauten.
- Die ZN fällt aber auch innerhalb des Gesamtunternehmens als Vertragspartei ausser Betracht.
- Abmachungen unter verschiedenen Betrieben des Gesamtunternehmens untereinander sind keine Verträge, sondern nur interne Material- oder Produkte-Abrufe und die Festlegung interner Ab- oder Anrechnungsmodi.
Ist das Gesamtunternehmen oder der Geschäftsinhaber Ausländer, so richten sich nach dem ausländischen Recht (Heimatstaat):
- Rechtsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit.