Obligationen können erlöschen durch
- Erfüllung
- Übereinkunft
- Neuerung
- Vereinigung
- Nachträgliche Leistungsunmöglichkeit
- Verrechnung
- Verjährung
- Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Nennenswerte Unterschiede der ZN zum Gesamtunternehmen sind nicht zu verzeichnen.