Es sind der Sitz und das Rechtsdomizil der Zweigniederlassung ins Handelsregister einzutragen:
- Sitz
- = Gemeinde, wo der gemeldete bzw. tatsächliche Sitz sich befindet
- Vgl. ferner: http://www.unternehmenssitz.ch/begriffe-abgrenzungen
- Rechtsdomizil
- = präzisierende Anschrift (Strasse / Hausnummer) innerhalb der (Sitz-)Gemeinde
- Vgl. ferner: http://www.unternehmenssitz.ch/begriffe-abgrenzungen
Dabei gelten die gleichen Regeln wie für die Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit
Weiterführende Informationen:
- Unternehmenssitz | unternehmenssitz.ch
- Rechtsdomizil | unternehmenssitz.ch