Die Realvollstreckung erfolgt
- durch kantonale Vollstreckungsbehörden
- in kantonalen Vollstreckungsverfahren
4 Fälle sind denkbar:
- Richter am CH-ZN-Sitz verurteilt Gesamtunternehmen zur Erfüllung einer Forderung aus dem Geschäftsbetrieb der ZN
- Richter am CH-Sitz des Gesamtunternehmens verurteilt diesen zur Erfüllung einer Forderung, die aus dem Geschäftsbetrieb der ZN im In- oder Ausland entstammt
- Richter am Ausland-ZN-Sitz verurteilt das Gesamtunternehmen zur Erfüllung einer Forderung aus dem Geschäftsbetrieb der ZN
- Richter am Ausland-Sitz des Gesamtunternehmens verurteilt diesen zur Erfüllung einer Forderung aus dem Geschäftsbetrieb der ZN.