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leistungswirtschaftliche Integration

Der Zweigbetrieb muss um ZN zu sein i.d.R. auch leistungswirtschaftlich integriert sein.

Von der Produktion aus betrachtet ist der Zweigbetrieb ein

  • Fremdbetrieb (die produzierten Sachgüter oder Dienstleistungen gelangen direkt an externe Leistungsempfänger)
  • Eigenbetrieb (die produzierten Sachgüter oder Dienstleistungen gelangen nicht direkt an externe Leistungsempfänger, zB Einkaufsniederlassung nur für Betriebe des Gesamtunternehmens)
  • Fremd- und Eigenbetrieb zugleich.

Zweigbetrieben in der Erscheinungsform des Eigenbetriebes.

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